AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen goerg.raumzeit.cc, ein Unternehmen von Görg Werbetechnik (Stand: 2/2020)

 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen des Görg Werbetechnik Einzelunternehmens (im Folgenden: Auftragnehmerin) und dem Besteller (im Folgenden: Auftraggeber), insbesondere, jedoch nicht ausschließlich auch diejenigen, die über die Website goerg.raumzeit.cc zustande kommen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum jeweiligen Bestellzeitpunkt gültigen Form.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Auftragnehmerin nicht an, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich schriftlich mit deren Geltung einverstanden.

(3) Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

§ 2 Pflichten des Auftraggebers bei Druckaufträgen

(1) Die Verarbeitung von angelieferten Daten und Bildprodukten des Auftraggebers erfolgt im Rahmen eines technisch automatisierten Verfahrens ohne manuelle Vorprüfung und Korrektur durch die Auftragnehmerin. Der Auftraggeber bestätigt durch das Hochladen von Dateien, dass er das Recht dazu hat, die Inhalte und Materialien dieser Datei uneingeschränkt zu verbreiten und zu vervielfältigen. 

(2) Ferner bestätigt der Auftraggeber, dass die Inhalte und Materialien einer übersandten Datei nicht gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Strafvorschriften verstoßen oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

(3) Der Auftraggeber garantiert insbesondere, dass

1. keine illegale Gewalt verherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen Vorlagen, Materialien und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten, pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren und auch keine diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter an die Auftraggeberin übersandt werden, 

2. mittels der übersandten Daten keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden; dies gilt insbesondere in Bezug auf die gesetzlichen Regelungen der §§ 184 ff. StGB (Verbreitung von Pornografie), 185 ff. StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung) sowie für die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages,

3. sämtliche Druckvorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an die Auftragnehmerin übersandt werden weder Urheber- noch Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen. 

(4) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Kundenkonten bei wiederholter Andienung derartiger Druckaufträge dauerhaft zu sperren.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Sämtliche in Prospekten, Anzeigen und im Internet enthaltene Angaben stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber dar und sind daher  grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. 

(1)  Nach Eingabe der persönlichen Daten des Auftraggebers und durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ bzw. „Bestellung abschicken“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der sich im elektronischen Warenkorb befindlichen Waren ab. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot an die Auftragnehmerin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

(2) Die Bestätigung des Bestelleingangs erfolgt unmittelbar nach Erhalt der Bestellung per E-Mail an den Auftraggeber. Diese Bestellbestätigung informiert den Auftraggeber darüber, dass seine Bestellung bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Gleichzeitig nimmt die Auftragnehmerin damit das Vertragsangebot an und der Vertrag kommt zustande, es sei denn die Auftragnehmerin lehnt eine Bestellung im Einzelfall aus den in § 2 Abs. 1 bis 3 näher bezeichneten Gründen oder nach negativer Bonitätsprüfung ausdrücklich gegenüber dem Auftraggeber ab. Dieses Recht behält sich die Auftragnehmerin hiermit ausdrücklich vor.

(3) Ebenfalls erhält der Auftraggeber mit der unter Abs. 2 genannten Empfangsbestätigung alle Kundeninformationen, die für seine Unterlagen relevant sind. Sollte der Auftraggeber binnen zwei Wochen nach seiner Bestellung keine Auftragsbestätigung von der Auftragnehmerin erhalten, ist er nicht mehr an die Bestellung gebunden. Sollte die Auftragnehmerin innerhalb von fünf Wochen nach Bestellung des Auftraggebers keine Druckdaten oder keine Zahlung erhalten, ist die Auftragnehmerin nicht mehr an die Bestellung gebunden.

(4) Bei Bestellung mit Lieferung an Dritte wird der Dritte nicht Vertragspartei. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin. 

(5) Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.

(6) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter - unabhängig von der Tatsache, ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

 

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher und Rücksendekostenvereinbarung

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten bzw. die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

(3) Macht der Verbraucher von einem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht habt. Andernfalls trägt die Auftragnehmerin die Kosten der Rücksendung.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. 

 

Der Widerruf ist zu richten an: 

Görg Werbetechnik
Saarbrücker Straße 37
66822 Lebach

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Werden mehrere Artikel bestellt, werden diese in einer gesammelten Sendung versandt.

(2) Die Auftragnehmerin teilt dem Auftraggeber schnellst möglich einen ungefähren Versand- oder Liefertermin mit. Die mitgeteilten Termine entsprechen jeweils dem Planungsstand und stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich und in schriftlicher Form ein verbindlicher Termin (Fixtermin) vereinbart. 

(3) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Auftragnehmerin setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

(4) Bei Vorliegen von Lieferverzögerungen, die die Auftragnehmerin zu vertreten hat, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, sofern diese für den Auftraggeber unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Fixtermin zur Lieferung vorliegt oder das Interesse des Auftraggebers an einer Nachfristsetzung aus zwingenden, gesetzlich zulässigen Gründen entfällt. 

(5) Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese von der Auftragnehmerin als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Überschreitet die Auftragnehmerin einen ausdrücklich vereinbarten und von ihr bestätigten Fixtermin, besteht zugunsten des Auftraggebers das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Seine Rückgewähransprüche beschränken sich der Höhe nach auf den Auftragswert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sein denn, die Überschreitung des als verbindlich bestätigten Liefertermins beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von der Auftragnehmerin die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Aufraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

(6) Unterbleibt die Lieferung aufgrund eines von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Leistungshindernisses, das nicht nur vorübergehender Natur ist, ist sie dem Auftraggeber gegenüber zum Rücktritt berechtigt, ohne dass sie dadurch in Verzug gerät und ohne dass sie zum Schadensersatz gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet wäre. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit. Vom Auftraggeber bereits erbrachte Leistungen werden zurückgewährt.   

(7) Kommt der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften in Annahmeverzug, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, Ersatz des ihr dadurch entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

(8) Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands und Österreichs.

(9) Versandpartner der Auftragnehmerin sind United Parcel Service (UPS), GEL Express Logistik und DHL. Die Wahl des Versanddienstleisters obliegt der Auftragnehmerin.

(10) Versendet die Auftragnehmerin die Ware auf Verlangen des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr in dem Augenblick auf den Kunden über, in dem die Auftragnehmerin die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Unternehmen ausgeliefert hat. Jede Sendung, die eine äußerliche Beschädigung aufweist, ist vom Auftraggeber nur unter der Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers anzunehmen.

Vorstehendes gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.

 

§ 6 Zahlung

(1) Sämtliche ausgewiesene Preise sind Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Der Kaufpreis wird sofort mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bar bei Selbstabholung, ansonsten im Voraus per Vorauskasse, Bankeinzug, giropay, PayPal oder Kreditkarte.

(3) In Ausnahmefällen gewährt die Auftragnehmerin das Recht zur Zahlung auf Rechnung. Ein diesbezüglicher Anspruch des Auftraggebers besteht jedoch nicht. Die Auswahl liegt im Ermessen der Auftragnehmerin.

(4) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Auftragnehmerin Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der Auftragnehmerin auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

(5) Für Rücklastschriften aus Bankeinzug oder Kreditkartenrückabwicklungen behält sich die Auftragnehmerin vor, eine im Einzelfall zu bestimmende angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben, es sei denn der Auftraggeber hat die Rücklastschrift oder die Kreditkartenrückabwicklung nicht zu vertreten.

(6) Sämtliche Kosten für Versand und Verpackung hat der Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für diejenigen Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere bei Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten, ein weiteres Mal erfolgen muss. Die jeweiligen Kosten werden anhand einer bei der Auftragnehmerin vorliegenden und zum jeweiligen Bestellzeitpunkt gültigen verbindlichen Preisliste berechnet und dem Auftraggeber mitgeteilt.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Auftragnehmerin behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Auftraggeber das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Auftraggeber die Ware (im Folgenden: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollziehern – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum der Auftragnehmerin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Auftragnehmerin ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

 

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Auftragnehmerin unbestritten sind. 

(2) Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(3) Der Auftragnehmerin steht ein Zurückbehaltungsrecht auch dann zu, wenn sich der Auftraggeber im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung im Zahlungsverzug befindet. Zahlungen des Auftraggebers werden nach Maßgabe der §§ 366, 367 BGB auf offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet.

(4) Ansprüche gegen die Auftragnehmerin sind nicht abtretbar. 

 

§ 9 Gewährleistung

(1) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Die Auftragnehmerin übernimmt insoweit keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellung und der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben und Inhalte maßgebend. 

(2) Für das Ausbleichen oder die Wasserfestigkeit von Druckerzeugnissen übernimmt die Auftragnehmerin grundsätzlich keine Gewährleistung, es sei denn, es wird insoweit ausdrücklich eine schriftliche Garantie abgegeben (z.B. UV-resistentes Druckverfahren, Laminierung etc.). Welche Produkte für den Außeneinsatz geeignet sind, ist in den Produktbeschreibungen ausgewiesen. 

(3)  Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Geringfügige technische Abweichungen der gelieferten von der beworbenen Ware, insbesondere Bildbeschnitt und Farbe des Ausdrucks sind zulässig und stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich im handelsüblichen Rahmen bewegen und der vertragsmäßige Zweck dadurch nicht erheblich eingeschränkt wird. Bilder, die beschnitten werden können handelsüblich geringfügig, aber nicht wesentlich von den vorgegebenen Größen abweichen. Geringe, handelsübliche Farbunterschiede im Ausdruck können auftreten, wenn der Monitor des Auftraggebers anderweitig und nicht farbecht kalibriert ist. Schwarz-weiß-Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten. Gewährleistungsansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen, es sei denn die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.

(4)  Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB), so haben Mängelanzeigen innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware der Auftragnehmerin gegenüber schriftlich zu erfolgen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Unternehmer ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung beim Unternehmer. Versteckte Mängel, die nach der dem Unternehmer obliegenden unverzüglichen Untersuchung der Ware zu diesem Zeitpunkt nicht feststellbar waren, hat dieser innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Ware ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

(5) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, es sei denn der Auftraggeber ist Verbraucher.

 

§ 10 Schadenshaftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde und wenn er nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betrifft. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. 

(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher, so sind Schadensersatzansprüche wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware der Auftragnehmerin schriftlich anzeigt.

(3) Abs. 1 gilt nicht, sofern die Auftragnehmerin fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt; die Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin verursacht werden. 

(4) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Auftragnehmerin auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(5) Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt,

(6) Alle der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen werden von dieser mit der eigenüblichen Sorgfalt behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt die Auftragnehmerin nur bis zur Höhe des Materialwerts. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. 

(7) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für Rechtschreib- und Satzfehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen. Grundsätzlich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können.

(8) Drucksachen und elektronische Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. der zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Auftraggeber haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.

 

§ 11 Datenschutz

(1) Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung von Verträgen mit der Auftragnehmerin werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

(2) Beim Besuch des Internetangebots der Auftragnehmerin werden die aktuell vom PC des Besuchers verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die besuchten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind der Auftragnehmerin damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

(3) Personenbezogenen Daten, die der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber mitgeteilt werden, werden nur zur Korrespondenz mit dem Auftraggeber und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdienste, Versicherungen, Kreditinstitute) zu übermitteln. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei eingehalten.

(4) Die Auftragnehmerin versichert, dass personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dass die Auftragnehmerin dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich eingewilligt hat. 

(5) Personenbezogene Daten, die der Auftragnehmerin mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck der Mitteilung erfüllt ist. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu zehn Jahre betragen.

(6) Sollte der Auftraggeber mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird die Auftragnehmerin auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung dieser Daten veranlassen. Auf Wunsch enthält der Auftraggeber unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die die Auftragnehmerin über ihn gespeichert hat. 

 

§ 12 Druckdatenübermittlung und -archivierung

(1) Sofern vom Auftraggeber Druckdaten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Druckdaten und Datenträgeraustausch, übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Druckdaten. 

(2) Druckdaten (Vorlagen, Speichermedien etc.) werden von der Auftragnehmerin grundsätzlich nicht archiviert, sondern vernichtet. Auf den ausdrücklichen, spätestens zum Zeitpunkt der Druckdatenübermittlung geäußerten Wunsch des Auftraggebers hin übersendet die Auftragnehmerin die eingereichten Materialien an den Auftraggeber zurück. Er hat die hierfür anfallenden Versandkosten zu tragen.

(3) Die Auftragnehmerin behält sich vor, eine Sicherungskopie insbesondere von den digital übermittelten Vorlagen, Materialien und Inhalten des Auftraggebers zu fertigen, um im Falle eines Nachbesserungsbegehrens eine unverzügliche Nachbesserung gewährleisten zu können. Die auf der Sicherungskopie gespeicherten Daten werden von der Auftragnehmerin ausschließlich zum Zwecke der Nachbesserung verwendet. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist vernichtet die Auftragnehmerin die Sicherungskopie unverzüglich. 

(3) Die Auftragnehmerin leistet keinerlei Ersatz für verlorengegangene Daten. Sofern Daten recherchiert oder wieder hergestellt werden müssen, ist dies Sache des Auftraggebers.

 

§ 13 Versandkosten nach Aufwand
Bitte beachten Sie, dass bei manchen Produkten durch die individuelle Größenberechnung die Versandkosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können und deshalb nur eine Versandpauschale verrechnet wird. Bei diesen Produkten wird jedoch explizit darauf hingewiesen (blaue Hinweißbox über der Flächenberechnung). Die tatsächlichen Versandkosten werden je nach Aufwand nachverrechnet. Sie bekommen die genauen Versandkosten noch vor Endfertigung von uns mitgeteilt und haben so die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung des gekauften Artikels.

 

§ 14 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich, es sei denn, die Geltung österreichischen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Auftragnehmerin (Horn). Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 

(4) Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist der Sitz der Auftragnehmerin Gerichtsstand. Im Verkehr mit privaten Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des privaten Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

(5) Abs. 3 gilt auch, wenn der Auftraggeber Unternehmer, jedoch nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche als wirksam vereinbart, die dem wirtschaftlichen Regelungszweck sowie dem damit erstrebten Erfolg in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Im Falle einer Regelungslücke ist diese unter Berücksichtigung des mit der Gesamtregelung bezweckten Erfolgs nach billigem Ermessen zu schließen. Bei der Ausübung des Ermessens ist darauf zu achten, dass die ergänzende Regelung dem von den Parteien erstrebten Gesamterfolg in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.